Allgemeine Reisebedingungen DRS Reisen GmbH
Die Reisebedingungen sind Vertragsbestandteil und ergänzen die gesetzlichen Regelungen und regeln das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und DRS Reisen GmbH (im Folgenden „DRS Reisen“), Bitte lesen Sie diese Reisebedingungen sorgfältig durch:
Abschluss des Reisevertrages
Mit Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie uns verbindlich den Abschluss eines Reisevertrages an. Der Reisevertrag kommt mit dem Zugang unserer Reisebestätigung zustande. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss werden wir Ihnen eine den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Reisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger (bspw. E-Mail) übermitteln. An Ihre Reiseanmeldung sind Sie, bis zur Annahme durch uns, längstens 12 Tage gebunden. Weicht der Inhalt unserer Reisebestätigung von der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot vor, an das wir für die Dauer von 10 Tagen gebunden sind. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, soweit Sie uns innerhalb der Bindungsfrist die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder Anzahlung bestätigen.
Reisevermittler (z.B. Reisebüros) und Leistungsträger (z.B. Hotels) sind von uns nicht bevollmächtigt, abweichende Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen des Reiseveranstalters hinausgehen oder im Widerspruch zur Reiseausschreibung stehen.
Zahlungsbedingungen
Nach Erhalt der Reisebestätigung und des Sicherungsscheines, der der Reisebestätigung beiliegt, ist eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises innerhalb einer Woche fällig und zu zahlen. Der restliche Reisepreis ist 28 Tage vor Reiseantritt fällig und zu leisten, wenn feststeht, dass die Reise durchgeführt wird, insbesondere nicht mehr nach Ziffer 8 abgesagt werden kann. Bei Buchungen bis zu 4 Wochen vor Reiseantritt ist sofort der vollständige Reisepreis fällig. Bei kurzfristigen Buchungen (weniger als 21 Tage vor Reisebeginn) behalten wir uns vor, nur die Zahlung per Kreditkarte oder Lastschriftverfahren anzubieten. Die Kosten einer Reiseversicherung sind unabhängig davon mit der Anzahlung sofort fällig.
Leisten Sie die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl wir zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage sind, unsere gesetzlichen Informationspflichten erfüllt haben und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht, so sind wir berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 8 zu belasten.
Vertragliche Leistungen
Der Umfang der vertraglichen Leistungen und deren Preise ergeben sich aus der jeweils maßgeblichen Ausschreibung sowie der Reisebestätigung einschließlich der dort verbindlich aufgeführten Sonderwünsche und Detailunterlagen. Preise gelten – sofern nicht ausdrücklich anders angegeben – pro Person.
Leistungsänderungen
Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Pauschalreisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind uns vor Reisebeginn gestattet, soweit die Abweichungen unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. Wir sind verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis des Änderungsgrunds auf einem dauerhaften Datenträger (bspw. per E-Mail) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise zu informieren. Im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung oder der Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Pauschalreisevertrags geworden sind, ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer von DRS Reisen gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung gesetzten angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen, oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer Ersatzreise zu verlangen, wenn DRS Reisen eine solche Reise angeboten hat. Wenn der Kunde gegenüber DRS Reisen nicht oder nicht innerhalb der gesetzten Frist reagiert, gilt die mitgeteilte Änderung als angenommen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
Preisänderungen nach Vertragsschluss
Wir behalten uns vor, den bestätigten Reisepreis zu erhöhen, soweit die begehrte Erhöhung sich unmittelbar aus einer nach Vertragsschluss erfolgten Änderung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger, einer Änderung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen (Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren sowie Sicherheitsgebühren im Zusammenhang mit der Beförderung, Einreise-, und Aufenthaltsgebühren) oder der Änderung der für die Pauschalreise geltenden Wechselkurse ergibt.
Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann der Reiseveranstalter den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen: Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann der Reiseveranstalter vom Reisenden den Erhöhungsbetrag verlangen. In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann der Reiseveranstalter vom Reisenden verlangen.
Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber dem Reiseveranstalter erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.
Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages kann der Reisepreis in dem Umfang erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für den Reiseveranstalter verteuert hat.
Sie können eine Senkung des Reisepreises und Berechnung des neuen Reisepreises dementsprechend verlangen, soweit eine begehrte Senkung sich unmittelbar aus einer nach Vertragsschluss erfolgten Änderung der oben aufgeführten Positionen ergibt und dies zu niedrigeren Kosten für uns führt. Soweit uns dadurch Verwaltungskosten entstehen, können wir diese in tatsächlich entstandener Höhe vom errechneten Ermäßigungs- bzw. Erstattungsbetrag abziehen, sie sind Ihnen auf Verlangen nachzuweisen.
Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat der Reiseveranstalter den Reisenden unverzüglich zu informieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen von mehr als 8% ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurück zu treten. DRS Reisen kann dem Kunden in einem Angebot zu einer Preiserhöhung wahlweise auch die Teilnahme an einer Ersatzreise anbieten. DRS Reisen kann vom Kunden verlangen, dass er innerhalb einer bestimmten und angemessenen Frist das Angebot zur Preiserhöhung über 8% annimmt oder seinen Rücktritt vom Vertrag erklärt. Nach Ablauf der bestimmten Frist gilt das Angebot zur Preiserhöhung als angenommen.
Rücktritt durch den Reisenden, Umbuchungen, Ersatzpersonen
Der Reiseteilnehmer kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei DRS Reisen. Es wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich oder in Textform (per E-Mail) zu erklären.
Tritt der Kunde zurück, so kann DRS Reisen eine angemessene Entschädigung verlangen. Dazu hat DRS Reisen die folgenden Entschädigungspauschalen festgelegt, die sich nach dem Zeitraum zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn, der zu erwartenden Ersparnis von Aufwendungen von DRS Reisen und dem zu erwartenden Erwerb durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen in Prozent des Reisepreises, je nach Rücktrittszeitpunkt des Kunden, wie folgt bestimmen:
– bis 30. Tag vor Reiseantritt: 20 % des Reisepreises
– ab 29. bis 15. Tag vor Reiseantritt: 70 % des Reisepreises
– ab 14. bis 1. Tag vor Reiseantritt: 85 % des Reisepreises
– bei Nichtantritt der Reise: 90 % des Reisepreises
Es bleibt dem Kunden stets unbenommen, nachzuweisen, dass DRS Reisen ein Schaden überhaupt nicht oder nur in wesentlich niedrigerer Höhe als der Pauschalen entstanden ist. Ist DRS Reisen zur Rückerstattung des Reisepreises nach einem Rücktritt des Kunden verpflichtet, so hat sie unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt des Kunden, Rückzahlung an diesen zu leisten. DRS Reisen kann keine Entschädigung verlangen, wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Reise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen.
Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung) besteht nicht. Umbuchungswünsche des Kunden können, Verfügbarkeit vorausgesetzt, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag gemäß Punkt 6 zu den genannten Bedingungen (Rücktrittsentschädigung) und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen. Zusätzlich dazu berechnen wir für den Mehraufwand eine Bearbeitungsgebühr von 30 € je Reisenden.
Der Kunde kann innerhalb einer angemessenen Frist vor Reisebeginn auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail) erklären, dass statt seiner eine Ersatzperson in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Die Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie dem Veranstalter nicht später als sieben Tage vor Reisebeginn zugeht. Der Veranstalter kann dem Eintritt der Ersatzperson widersprechen, wenn diese die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt. Tritt eine Ersatzperson in den Vertrag ein, haften sie und der Kunde gegenüber dem Veranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. Der Veranstalter darf eine Erstattung von Mehrkosten nur fordern, wenn und soweit diese angemessen und ihm tatsächlich entstanden sind. Er hat dem Kunden einen Nachweis darüber zu erteilen, in welcher Höhe durch den Eintritt der Ersatzperson Mehrkosten entstanden sind. Mindestens wird eine Bearbeitungsgebühr von 15 € je Reisenden berechnet.
DRS Reisen kann dem Kunden eine Reiserücktrittskostenversicherung und/oder weitere Reiseversicherungen vermitteln. Deren Kosten werden mit der Anzahlung fällig.
Zusatzkosten durch Kundenverhalten
Falls durch vom Kunden zu vertretende Umstände ohne mitwirkendes Verhalten von DRS Reisen bei der Vorbereitung oder Durchführung der Reise zusätzliche Kosten für Vertragsleistungen anfallen, darf DRS Reisen den Ersatz durch den Kunden verlangen. Dies umfasst bspw. Zusatzkosten wegen einer Ticketänderung bei fehlenden oder falschen Namensangaben des Kunden.
Absagevorbehalt bei Mindestteilnehmerzahl
Der Reiseveranstalter kann wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl nur dann vom Pauschalreisevertrag zurücktreten, wenn er
a) in der jeweiligen vorvertraglichen Unterrichtung die Mindestteilnehmerzahl beziffert sowie den Zeitpunkt, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn dem Kunden spätestens die Erklärung zugegangen sein muss, angegeben hat, und
b) in der Reisebestätigung die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist angibt.
Wenn die in einer Reiseausschreibung festgelegte Mindestteilnehmerzahl bei einer Reise nicht erreicht wird, kann DRS Reisen bis spätestens zum 30. Tag vor Reiseantritt vom Reisevertrag zurücktreten.
Ein Rücktritt ist dem Kunden gegenüber spätestens an dem Tag zu erklären, der dem Kunden in der vorvertraglichen Unterrichtung und der Reisebestätigung angegeben wurde. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat der Reiseveranstalter unverzüglich von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen.
Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, hat der Reiseveranstalter unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Zugang der Rücktrittserklärung, Zahlungen des Kunden auf den Reisepreis zurückzuerstatten.
Kündigung wegen besonderer Umstände
DRS Reisen kann den Pauschalreisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisende ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt nicht, soweit das vertragswidrige Verhalten ursächlich auf einer Verletzung von Informationspflichten des Reiseveranstalters beruht. Kündigt der Reiseveranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern erstatteten Beträge.
Rechte und Pflichten der Reiseleitung
Die in den finalen Reiseunterlagen genannten Reiseleitungen bzw. lokalen Vertreter (bspw. Hoteliers) sind von DRS Reisen beauftragt, während der Reise Mängelanzeigen und Abhilfeverlangen entgegenzunehmen und für Abhilfe zu sorgen, sofern diese möglich und erforderlich ist. Sie sind nicht befugt oder bevollmächtigt, Ansprüche auf Minderung oder Schadensersatz mit Wirkung gegen DRS Reisen anzuerkennen. Sie sind bevollmächtigt, eine Kündigung des Reisevertrags durch DRS Reisen auszusprechen (bspw. bei mangelnder Mitwirkung des Kunden, siehe Punkt 9).
Obliegenheiten und Rechte des Reisenden bei mangelhafter Reise
Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln erbracht, so kann der Reisende Abhilfe innerhalb einer angemessenen Frist verlangen. Der Kunde ist verpflichtet seine Mängelanzeige unverzüglich an die Reiseleitung vor Ort oder an DRS Reisen zur Kenntnis zu geben. Der Reisende kann jedoch die Mängelanzeige auch seinem Reisevermittler, über den er die Pauschalreise gebucht hat, zur Kenntnis bringen.
Soweit der Reiseveranstalter infolge einer schuldhaften Unterlassung durch den Reisenden der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Reisende weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB geltend machen.
DRS Reisen kann Abhilfe verweigern, wenn sie unverhältnismäßigen Aufwand erfordert oder unmöglich ist. Wäre Abhilfe mit angemessenem Aufwand möglich und wird diese durch DRS Reisen innerhalb der Frist nicht erbracht, kann der Kunde selbst Abhilfe schaffen und Ersatz für erforderliche Aufwendungen verlangen.
Will ein Kunde den Pauschalreisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 651i Abs. 2 BGB bezeichneten Art, sofern er erheblich ist, nach § 651l BGB kündigen, hat er dem Reiseveranstalter zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfe vom Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist.
Nichtinanspruchnahme von Leistungen durch den Kunden
Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen von DRS Reisen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, wegen vorzeitiger Rückreise, Krankheit oder aus anderen, allein von ihm zu vertretenden Gründen nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch des Kunden auf anteilige Rückerstattung des Reisepreises. Es wird dem Kunden geraten, eine solche Kosten deckende Reiserücktrittskosten-/Reiseabbruchsversicherung abzuschließen.
Haftung und Haftungsbeschränkung
Die vertragliche Haftung von DRS Reisen für Schäden, die keine Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt werden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Möglicherweise darüberhinausgehende Ansprüche nach internationalen Übereinkünften oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften bleiben von der Beschränkung unberührt.
Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
DRS Reisen informiert den Kunden über Pass- und Visumerfordernisse des Be-stimmungslandes, einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von Visa sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten (z. B. polizeilich vorgeschriebene Impfungen und Atteste), die für die Reise und den Aufenthalt erforderlich sind.
Für die Einhaltung der Bestimmungen ist der Kunde selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen DRS Reisen hat seine Hinweispflichten verschuldet nicht oder unzureichend oder falsch erfüllt. Insbesondere Zoll- und Devisenvorschriften im Ausland sind einzuhalten. Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente und muss selbst darauf achten, dass sein Reisepass oder sein Personalausweis für die Reise eine ausreichende Gültigkeit besitzt.
Unsere Reisen sind für Personen mit eingeschränkter Mobilität grundsätzlich nicht geeignet. Sollten Sie in Ihrer Mobilität eingeschränkt sein, sind Sie verpflichtet uns vor der Buchung über Einschränkungen zu informieren.
Ausschlussfristen und Verjährung
Ansprüche nach den §651i Abs. 3 Nr. 2, 4-7 BGB hat der Kunde gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen. Die Geltendmachung kann auch über den Reisevermittler erfolgen, wenn die Pauschalreise über diesen Reisevermittler gebucht war. Eine Geltendmachung auf einem dauerhaften Datenträger (bspw. per E-Mail) wird empfohlen.
Schäden, Verlust oder Verspätungen des aufgegebenen Gepäcks im Zusammenhang mit Flugreisen sollten nach den luftverkehrsrechtlichen Bestimmungen unverzüglich vor Ort mittels Schadensanzeige der zuständigen Fluggesellschaft angezeigt werden. Die Schadensanzeige wegen Gepäckbeschädigung ist binnen 7 Tagen und bei Verspätung binnen 21 Tagen nach Aushändigung zu erstatten.
Versicherungen
Wir empfehlen Ihnen dringend den Abschluss von entsprechenden Reiseversicherungen (bspw. gegen Rücktritt, Krankheit oder Gepäckverlust). Bei Buchung helfen wir Ihnen gerne mit dem Abschluss.
Ausführendes Luftfahrtunternehmen
Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet uns, den Kunden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft bei der Buchung zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so nennen wir Ihnen die Fluggesellschaft, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird. Wechselt die Ihnen als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, werden wir unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass Sie über den Wechsel möglichst rasch unterrichtet werden. Die Liste der Fluggesellschaften mit EU-Betriebsverbot ist auf folgender Internetseite abrufbar: https://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban/index_de.htm. DRS Reisen verwendet nur Luftfahrtunternehmen, die nicht auf dieser Liste stehen.
Sonstiges
Ergänzend gelten die gesetzlichen Bestimmungen für von DRS Reisen veranstaltete Reisen, also insbesondere die §§ 651a ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), soweit für den Vertrag deutsches Recht anwendbar ist. Einzelheiten des Reiseprospektes entsprechen dem Stand der Veröffentlichung, auch Fehler können bei größter Sorgfalt vorkommen. Einseitige Änderungen durch DRS Reisen sind daher möglich, solange noch kein Vertrag zwischen DRS Reisen und dem Kunden geschlossen wurde. Auszugsweiser oder vollständiger Abdruck oder Übernahme von Inhalten, insbesondere Fotos oder Bildmaterial, bedürfen der ausdrücklichen, schriftlichen Genehmigung der DRS Reisen GmbH. Hierbei könnten auch fremde Rechte verletzt werden. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Bedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen DRS Reisen und dem Kunden findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
Soweit der Kunde Kaufmann oder juristische Person des privaten oder des öffentlichen Rechtes oder eine Person ist, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland hat, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von DRS Reisen vereinbart.
Außergerichtliche Streitbeilegung
Die DRS Reisen GmbH weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass sie nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. DRS Reisen weist für alle Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform https://ec.europa.eu/consumers/odr hin.
Stand: 15.12.2024